Weil er Mohamed als "Massenmörder und krankhaften
Tyrann" bezeichnet hat, wurde Abdel-Samad angezeigt und von der Berliner
Staatsanwaltschaft verhört. Das ist ein Verstoß gegen die
Meinungsfreiheit.
Von
Michael Wolffsohn
Die Gedanken sind frei", heißt es im Volkslied.
Artikel 5 Grundgesetz sichert die Meinungs- und Pressefreiheit sowie
die Freiheit der Kunst und der Wissenschaft. Will ausgerechnet die
Staatsanwaltschaft Berlin gegen unsere Verfassung verstoßen?
Hier sind die Fakten: Der deutsch-ägyptische Publizist Hamed
Abdel-Samad, ein aufgeklärt islamkritischer Muslim, hat ein Buch über
den Islam-Propheten veröffentlicht: "Mohamed. Eine Abrechnung" (München
2015). Darin finden die Leser die These, Mohammed sei ein "Massenmörder
und krankhafter Tyrann" gewesen.
Das ist, zugegeben, für weich gespülte deutsche Seelen und
orthodoxe Muslime starker Tobak, aber auch und gerade bezogen auf und
für starken Tobak gilt Gedanken- und Meinungsfreiheit. Harmloses
Geplänkel bedarf keines Verfassungsschutzes. Toleranz bedeutet zudem:
die total andere Meinung des anderen hinzunehmen bzw. zu ertragen. Sie
zu tolerieren, ohne sie akzeptieren zu müssen.
Nun hat irgendjemand gegen den Autor Anzeige wegen
Volksverhetzung erstattet. Die Staatsanwaltschaft Berlin nimmt die
Anzeige offensichtlich ernst, obwohl Abdel-Samad weder gegen ein fremdes
noch das eigene Volk aufwiegelt.
Das Recht gegen das Grundrecht
Vor wenigen Tagen wurde der Autor einbestellt und vernommen.
Derjenige, der vom Recht geschützt werden soll und laut Verfassung
geschützt werden muss, soll sich nun seinerseits recht(!)fertigen.
Verdreht hier nicht die Vertretung des Rechts, also die
Staatsanwaltschaft, das Recht, welches sie von Amts und Verfassung wegen
zu schützen hat? Diese Frage muss gestellt werden.
Ist nicht bereits die Vernehmung ein Verstoß gegen die
Meinungs- und Gewissensfreiheit, also gegen das Grundgesetz? Öffnen
damit Vertreter des Rechts jedem das Einfallstor, der Kritiker
einschüchtern oder mundtot machen will?
Auf seiner Facebook-Seite schreibt Abdel-Samad: "Wie kann
man eigentlich Volksverhetzung messen? Zählt man die Köpfe, die wegen
meines Buches abgetrennt wurden, kommt man auf die Zahl Null. Auch
wurden deshalb keine Menschen vertrieben oder von ihrer Arbeit
entlassen. Wie viele Menschen sind aber seit dem Erscheinen meines
Buches Im Namen von Mohamed und dem Koran getötet?
Wie viele Menschen wurden vertrieben, versklavt oder
vergewaltigt? Wer soll wen eigentlich anklagen? … Islamkritiker in der
islamischen Welt müssen mit Todesstrafe, Gefängnis oder Auspeitschung
rechnen. Auch in Europa werden sie von radikalen Islamisten bedroht. Für
Politiker sind sie unerwünscht oder mindestens 'nicht hilfreich'. Von
Linken und Dialog-Profis werden sie schikaniert, diffamiert und
kritisiert. Dass auch die deutsche Justiz sich an dieser Sanktionierung
beteiligt, ist für mich ein Skandal!"
Die Gedanken sind unfrei
Der Mann hat recht, denn unser Recht scheint hier durch
Vertreter unseres Rechts gefährdet. Unsere Rechtswelt steht Kopf. Die
Gedanken sind unfrei, wenn das unrechtmäßige Verhalten der Rechtsbehörde
als Recht gilt.
Als Islamisten 2015 Redakteure der Satirezeitschrift "Charlie Hebdo" (Link: http://www.welt.de/136177219)
ermordeten, schrie die Welt empört auf und verlangte
auch für harte Mohammed-Karikaturen Meinungsfreiheit. Mit Waffen
brachten die Terroristen die Islamkritiker nicht zum Schweigen. Soll das
hier und jetzt mit Worten, dem Recht, versucht werden?
Die Satirezeitschrift "Titanic" (Link: http://www.welt.de/108888445)
hat Papst Benedikt XVI., ganz wörtlich, in den
Dreck gezogen. Kritikern wurde entgegengehalten, das gehöre zur
Meinungsfreiheit. Ja, aber gilt die nur bezogen auf Christen? "Liebe
deinen Nächsten wie dich selbst". Ja, aber "wie dich selbst".
Die von Hamed Abdel-Samad vertretene These hat, wenngleich
durch den Wissenschaftsjargon abgefedert, der wohl bedeutendste deutsche
Islamforscher, Tilman Nagel von der Universität Göttingen, in seiner
monumentalen Mohammed-Biografie (München, Oldenbourg Verlag 2008)
präsentiert. Sie umfasst "nur" 1052 Seiten und gilt in der Zunft als
"Magnum Opus".
Fehlt unseren sonst hoffentlich gründlichen Rechtsbehörden
die Zeit, sich sachkundig zu machen? Andere seriöse Wissenschaftler
verschiedener Disziplinen, allen voran die interdisziplinäre
Inârah-Forschergruppe, hat die wohlbelegte These vorgelegt, dass
Mohammed, wie weiland der jüdische Prophet Moses, eine Chiffre und keine
real geschichtliche Person gewesen sei. In Barbara Kösters Buch "Der
missverstandene Koran" (Berlin, Verlag Hans Schiler 2010) kann man das
nachlesen. Werden demnächst auch Nagel und die Inârah-Wissenschaftler
rechtlich verfolgt? Wer nach ihnen?
Quelle; http://www.welt.de/debatte/kommentare/article153357890/Der-Islamkritiker-als-Volksverhetzer.html
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